Garantie-Bestimmungen

Marke der Ride Aventon Germany GmbH

Diese Garantiebestimmungen gelten für alle E-Bikes, Teile und Zubehör, die in Deutschland ab dem 1. März 2026 erworben wurden.

1. Allgemeines

Garantiegeber dieser beschränkten Herstellergarantie ist die Ride Aventon Germany GmbH.
Nachfolgend wird die Ride Aventon Germany GmbH als „Aventon“ bezeichnet.
Diese Garantiebestimmungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Käufers und werden ohne zusätzliche Berechnung gewährt.
Die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere aus § 433 BGB, bleiben unberührt und bestehen unabhängig von dieser freiwilligen Garantie.


2. Berechtigter Personenkreis und Übertragbarkeit


Die Garantie gilt für den Erstkäufer des Produkts und ist auf einen Zweitkäufer übertragbar so fern.
  • der Zweitkäufer den Originalkaufbeleg vorweisen kann

Eine Übertragung dieser Garantie auf einen Drittkäufer ist nicht möglich.

Die verbleibende Garantiedauer richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum.

Für die Übertragung der Garantie fallen keine zusätzlichen Kosten an.


3. Garantieumfang und -dauer


3.1 Garantieumfang


Aventon grants the original purchaser, as well as an eligible subsequent purchaser (see Section 2), a two (2) year manufacturer's warranty commencing on the date of original purchase for Aventon-products against defects in materials- and workmanship.
A prerequisite is that the

Registration is not a prerequisite for the two-year manufacturer's warranty.

 

In the event of a warranty claim, the warranty covers—at Aventon's discretion:

  • The repair of the of the affected product or component,
  • replacement with an equivalent product or component, or
  • replacement with a comparable successor model, provided that the original product is no longer available.

Aventon reserves the right to limit warranty coverage to the country in which the product was purchased.

The warranty applies exclusively to manufacturing and material defects.

It does not cover consequences resulting from normal wear and tear; for further details, please refer to Section 5.

3.2. Extended Frame Warranty

For the bicycle frame, Aventon grants an extended frame warranty, provided that the
bicycle is registered within 30 days of the original date of purchase.
  • Extended Frame Warranty (“Lifetime Warranty”):
    Upon registration of the bicycle within 30 days of the date of purchase, Aventon grants a lifetime warranty on the in terms of the technical service life of the frame.
    The technical service life is limited to a maximum of ten (10) years from the date of purchase.

The warranty terms are transferable to second-hand buyers subject to the following conditions (see Section 2).

  • the second-hand buyer can present the original proof of purchase
  • the bicycle was registered by the original purchaser within 30 days

The extended frame-warranty period is always based on the original date of purchase.


3.3 Aventon-branded Components and Equipment Parts

  • Two (2) years from the date of purchase

3.4 Battery (E-Bikes)

  • Two (2) years from the date of purchase, or
  • up to 500 full charge cycles, whichever occurs first.

A charging capacity of 75% is guaranteed after 500 charge cycles, compared to the respective initial value.

4. Warranty Service

Im Garantiefall erfolgt nach Wahl von Aventon eine Reparatur oder ein Austausch, vgl. Abschnitt 3.1.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Aventon über.

Die Übernahme von Arbeits- und Transportkosten ist grundsätzlich nicht Bestandteil der
Garantieleistungen.

Aventon behält sich vor, nach freiem Ermessen und im Einzelfall Arbeitszeitkosten für die Instandsetzung nach vorheriger Rücksprache mit dem Garantienehmer zu übernehmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Ein Anspruch auf ein Neuprodukt, ein Leih- oder Ersatzprodukt während der Ausführung der Garantieleistung besteht nicht.

5. Garantieausschlüsse

Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:

  • Der Ersatz jeglicher Schäden im Fall von Unfall, Sturz, Überlastung oder unsachgemäße Nutzung
  • Der Ersatz jeglicher Schäden bei unsachgemäßer Montage, nicht autorisierte Änderungen,
    Korrosion, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Pflege/Reinigungsmittel
  • Jeglicher Ersatz für normale bzw. übliche Abnutzung der Produkte sowie der Ersatz von Verschleißteilen wie:
    • Reifen & Schläuche
    • Bremsscheiben, Bremsbeläge & Felgenbremsflanken
    • Ketten, Ritzel, Dichtungen, Lager & Zahnräder des Antriebs
    • Lenkergriffe
    • Nabenfreiläufe und Freilauf Sperrklinken
    • Brems-, Schaltzug und dessen Ummantelungen
    • Bewegliche Teile aus Gummi
  • Der Ersatz für rein kosmetische Schäden (z. B. Kratzer, Lack Abplatzer), es sei denn sie beinträchtigen die Funktion des Produkts
  • Der Ersatz jeglicher Folgeschäden wie Nutzungsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Mietkosten oder Verdienstausfälle
  • Der Ersatz von Schäden die darauf basieren, dass Wartung und Service nicht gemäß der in der Anleitung enthaltenen Anweisungen und Intervallen durchgeführt wurde.
Diese Garantie gilt ausschließlich für die private, nicht-kommerzielle Nutzung der Produkte im normalen Rahmen, gemäß ihrer jeweiligen Zweckbestimmung und gemäß der jeweiligen Bedienungsanleitung und den von Aventon veröffentlichten Richtlinien, siehe schon Abschnitt 3.1.

Entsprechend erlischt diese Garantie, wenn das Produkt:
  • für gewerbliche Zwecke (z. B. in Verleihflotten, bei Kurierdiensten) genutzt wird oder
  • Belastungen ausgesetzt werden, die über das übliche Maß oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, bspw. wenn das Produkt bei Rennveranstaltungen, Wettbewerben, Stunts oder akrobatische Fahrübungen verwendet wird.

Ausgenommen sind Drittanbieter-Komponenten wie Schaltung, Bremsen oder Federung. Für diese Teile gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die entsprechenden Garantieinformationen wurden dem Produkt beigelegt, und Ansprüche sind direkt beim Drittanbieter geltend zu machen.

Die Ausschlüsse dieses Abschnitts lassen gesetzliche Ansprüche unberührt.

6. Vorgehensweise im Garantiefall

  1. Der Garantiefall ist mit Kaufnachweis (Rechnung, Quittung) über einen Aventon Partner oder direkt der Ride Aventon Germany GmbH über das auf der Webseite verfügbare Kontaktformular zu melden. Die Meldung beinhaltet Fotos des Schadens sowie die Erläuterung des Schadenshergangs.
  2. Die Anfrage wird von Aventon geprüft.
  3. Mögliche Rückfragen an den Kunden bezüglich des Sachverhalts können folgen.
  4. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt Reparatur oder Austausch.
  5. Ablehnungen werden in Textform geteilt.