Garantie-Bestimmungen

Ride Aventon Germany GmbH Stand: 31. August 2026 · Version 1.2

Diese Garantiebestimmungen gelten für alle E-Bikes, Teile sowie Zubehörartikel von Aventon, die ab dem 1. Oktober 2026 über Aventon oder einen von Aventon autorisierten Vertriebspartner erworben wurden.

Inhaltsverzeichnis
  1. 1. Allgemeines
  2. 2. Personenkreis & Übertragbarkeit
  3. 3. Garantieumfang & -dauer
  4. 4. Garantieabwicklung
  5. 5. Garantieausschlüsse
  6. 6. Vorgehen im Garantiefall
  7. 7. Bereitstellung
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Allgemeines

Garantiegeber dieser beschränkten Herstellergarantie ist die Ride Aventon Germany GmbH, Ganghofer Straße 70b, 80339 München (nachfolgend „Aventon“).

Räumlicher Geltungsbereich: Diese Garantie gilt für Produkte, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworben wurden, sofern das Produkt über Aventon oder einen von Aventon autorisierten Vertriebspartner erworben wurde und die Garantieabwicklung durch Aventon oder einen von Aventon autorisierten Servicepartner erfolgt.

Diese Garantie gilt zusätzlich zu Deinen gesetzlichen Gewährleistungsrechten und wird ohne zusätzliche Berechnung gewährt. Die Inanspruchnahme Deiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer ist unentgeltlich und wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Deine gesetzlichen Ansprüche, insbesondere aus dem Kaufvertrag, bleiben unberührt und bestehen unabhängig von dieser freiwilligen Garantie.

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Berechtigter Personenkreis und Übertragbarkeit

Diese Garantie ist personenbezogen. Sie gilt nicht automatisch für jeden jeweiligen Eigentümer des Produkts, sondern ausschließlich für den in diesem Abschnitt beschriebenen Personenkreis.

Die Garantie gilt für den Erstkäufer, also die Person, die das Produkt als Neuware über Aventon oder einen von Aventon autorisierten Vertriebspartner erworben hat.

Sie ist einmalig auf einen Zweitkäufer übertragbar, sofern dieser alle folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Er ist eine natürliche Person,
  • hat das Produkt zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken erworben, und
  • kann den Originalkaufbeleg vorlegen.

Eine Übertragung auf weitere Erwerber (Drittkäufer) ist ausgeschlossen; mit einem Weiterverkauf durch den Zweitkäufer erlischt diese Garantie. Gewerbliche Erwerber (z. B. Händler oder gewerbliche Wiederverkäufer) sind in keinem Fall garantieberechtigt.

Wir empfehlen Dir, eine Übertragung über das auf der Website verfügbare Kontaktformular anzuzeigen. Die Anzeige ist hierfür jedoch keine zwingende Voraussetzung.

Die verbleibende Garantiedauer richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum. Für die Übertragung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Garantieberechtigt ist damit zu jedem Zeitpunkt nur der Erstkäufer oder ein Zweitkäufer, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt in beiden Fällen durch Vorlage des Originalkaufbelegs.

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Garantieumfang und -dauer

3.1 Garantieumfang

Aventon gewährt dem Erstkäufer sowie einem berechtigten Zweitkäufer (siehe Abschnitt 2) eine Herstellergarantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler. Die jeweilige Garantiedauer richtet sich nach den nachfolgenden Abschnitten 3.2 bis 3.6.

Voraussetzung ist, dass das Produkt über Aventon oder einen von Aventon autorisierten Vertriebspartner erworben wurde.

Eine Registrierung ist für die zweijährige Herstellergarantie nicht erforderlich.

Die Garantie bezieht sich auf das jeweils erworbene E-Bike, die jeweils erworbenen Teile bzw. Zubehörartikel von Aventon.

Im Garantiefall umfasst die Garantie nach Wahl von Aventon:

  • die Reparatur des betroffenen Produkts oder Bauteils,
  • den Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt oder Bauteil, oder
  • den Austausch gegen ein vergleichbares Nachfolgemodell, sofern das ursprüngliche Produkt nicht mehr verfügbar ist.

Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und Verarbeitungsfehler. Folgen gewöhnlicher Abnutzung sind nicht abgedeckt; Einzelheiten findest Du in Abschnitt 5.

Die Abwicklung der Garantie erfolgt über Aventon oder einen von Aventon autorisierten Servicepartner.

3.2 Erweiterte Rahmengarantie

Für den Fahrradrahmen gewährt Aventon eine erweiterte Rahmengarantie, sofern Du das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem ursprünglichen Kaufdatum über das Registrierungsformular auf der Website oder über die Aventon-App registrierst.

Mit der Registrierung innerhalb von 30 Tagen gewährt Aventon eine Garantie auf die technische Lebensdauer des Rahmens (Lifetime-Garantie). Begrenzt auf maximal zehn (10) Jahre ab dem Kaufdatum.

Die erweiterte Rahmengarantie ist unter den Bedingungen des Abschnitts 2 auf einen Zweitkäufer übertragbar, sofern:

  • der Zweitkäufer den Originalkaufbeleg vorlegen kann, und
  • das Fahrrad vom Erstkäufer innerhalb von 30 Tagen registriert wurde.

Der Zeitraum der erweiterten Rahmengarantie richtet sich stets nach dem ursprünglichen Kaufdatum.

3.3 Aventon-Komponenten und Ausstattungsteile

Zwei (2) Jahre ab dem Kaufdatum.

3.4 Akku (E-Bikes)

Der Garantiezeitraum für den Akku beträgt zwei (2) Jahre ab dem Kaufdatum oder endet mit dem Erreichen von 300 vollständigen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt.

Für die Dauer dieses Garantiezeitraums garantiert Aventon, dass die Ladekapazität des Akkus mindestens 75 % der Nennkapazität laut Herstellerangabe beträgt. Fällt die Ladekapazität innerhalb des Garantiezeitraums unter diesen Wert, liegt ein Garantiefall vor.

Ein vollständiger Ladezyklus liegt vor, wenn insgesamt 100 % der Akkukapazität geladen wurden. Teilladungen werden dabei zusammengerechnet (zwei Ladungen von jeweils 50 % ergeben beispielsweise einen vollständigen Ladezyklus). Die Anzahl der Ladezyklen wird über das Batteriemanagementsystem (BMS) des Akkus ermittelt und ist zudem in der Aventon-App einsehbar.

3.5 Zubehör

Zwei (2) Jahre ab dem Kaufdatum.

3.6 Lackierung und Grafiken

Ein (1) Jahr ab dem Kaufdatum.

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Garantieabwicklung

Im Garantiefall erfolgt nach Wahl von Aventon eine Reparatur oder ein Austausch (vgl. Abschnitt 3.1).

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Aventon über.

Im anerkannten Garantiefall übernimmt Aventon die für die Instandsetzung erforderlichen Material- und Arbeitskosten, sofern die Reparatur durch Aventon oder einen von Aventon autorisierten Servicepartner ausgeführt wird. Steht in Deiner Nähe kein eigener Servicepartner zur Verfügung, vermittelt Aventon Dir eine geeignete Partnerwerkstatt.

Die Kosten für den Transport bzw. die Rücksendung des Fahrrads zum Ort der Instandsetzung sind nicht Bestandteil der Garantie und werden vom Garantienehmer getragen. Die Übernahme der erforderlichen Material- und Arbeitskosten im anerkannten Garantiefall bleibt hiervon unberührt.

Ein Anspruch auf ein Neuprodukt oder ein Leih- bzw. Ersatzprodukt während der Ausführung der Garantieleistung besteht nicht.

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Garantieausschlüsse

Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:

  • Schäden infolge von Unfall, Sturz, Überlastung oder unsachgemäßer Nutzung.
  • Schäden durch unsachgemäße Montage, nicht autorisierte Änderungen, Korrosion, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Pflege bzw. ungeeignete Reinigungsmittel.
  • Normale bzw. übliche Abnutzung der Produkte sowie der Ersatz von Verschleißteilen wie:
    • Reifen und Schläuche
    • Bremsscheiben, Bremsbeläge und Felgenbremsflanken
    • Ketten, Ritzel, Dichtungen, Lager und Zahnräder des Antriebs
    • Lenkergriffe
    • Nabenfreiläufe und Freilauf-Sperrklinken
    • Brems- und Schaltzüge sowie deren Ummantelungen
    • Bewegliche Teile aus Gummi
  • Rein kosmetische Schäden (z. B. Kratzer, Lackabplatzer), es sei denn, sie beeinträchtigen die Funktion des Produkts.
  • Folgeschäden wie Nutzungsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Mietkosten oder Verdienstausfälle. Etwaige gesetzliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
  • Schäden, die nachweislich darauf beruhen, dass Wartung und Service nicht gemäß den in der Bedienungsanleitung enthaltenen Anweisungen und Intervallen durchgeführt wurden.

Diese Garantie gilt ausschließlich für die private, nicht gewerbliche Nutzung der Produkte im üblichen Rahmen, entsprechend ihrer Zweckbestimmung und der jeweiligen Bedienungsanleitung.

Die Garantie erlischt insbesondere, wenn das Produkt:

  • für gewerbliche Zwecke genutzt wird (z. B. in Verleihflotten oder bei Kurierdiensten), oder
  • Belastungen ausgesetzt wird, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, etwa beim Einsatz im Downhill-, Freeride- oder Enduro-Bereich, bei Sprüngen, Drops oder Stunts, bei Rennveranstaltungen und Wettbewerben oder durch bauliche Veränderungen an Rahmen, Fahrwerk oder elektrischem System, einschließlich Tuning-Maßnahmen wie Geschwindigkeitsmanipulationen oder nicht autorisierte Software- und Hardwareeingriffe.

Voraussetzung für einen Garantieausschluss nach diesem Abschnitt ist, dass der geltend gemachte Schaden nachweislich auf dem jeweiligen Umstand beruht.

5.1 Drittanbieter-Komponenten

Ausgenommen sind Drittanbieter-Komponenten wie Schaltung, Bremsen oder Federung. Für diese Teile gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die entsprechenden Garantieinformationen liegen dem Produkt bei; Ansprüche sind direkt beim Drittanbieter geltend zu machen.

Die Ausschlüsse dieses Abschnitts lassen Deine gesetzlichen Ansprüche unberührt.

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Vorgehensweise im Garantiefall

Melde den Garantiefall mit Kaufnachweis (Rechnung oder Quittung) über einen Aventon-Partner oder direkt bei der Ride Aventon Germany GmbH über das auf der Website verfügbare Kontaktformular. Deine Meldung sollte Fotos des Schadens sowie eine Beschreibung des Schadenshergangs enthalten.

Der Ablauf der Garantieprüfung ist wie folgt:

  1. Aventon prüft Deine Anfrage.
  2. Mögliche Rückfragen zum Sachverhalt können folgen.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Reparatur oder der Austausch.
  4. Eine Ablehnung teilt Aventon Dir in Textform mit.
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Bereitstellung der Garantieerklärung

Diese Garantieerklärung wird dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger als PDF-Dokument per E-Mail zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist sie in ihrer jeweils gültigen Fassung unter aventon.de/pages/garantie-bestimmungen abrufbar.