Garantie-Bestimmungen

Marke der Ride Aventon Germany GmbH

Diese Garantiebestimmungen gelten für alle E-Bikes, Teile und Zubehör, die in Deutschland ab dem 1. März 2026 erworben wurden.

1. Allgemeines

Garantiegeber dieser beschränkten Herstellergarantie ist die Ride Aventon Germany GmbH.
Nachfolgend wird die Ride Aventon Germany GmbH als „Aventon“ bezeichnet.
Diese Garantiebestimmungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Käufers und werden ohne zusätzliche Berechnung gewährt.
Die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere aus § 433 BGB, bleiben unberührt und bestehen unabhängig von dieser freiwilligen Garantie.


2. Berechtigter Personenkreis und Übertragbarkeit


Die Garantie gilt für den Erstkäufer des Produkts und ist auf einen Zweitkäufer übertragbar so fern.
  • der Zweitkäufer den Originalkaufbeleg vorweisen kann

Eine Übertragung dieser Garantie auf einen Drittkäufer ist nicht möglich.

Die verbleibende Garantiedauer richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum.

Für die Übertragung der Garantie fallen keine zusätzlichen Kosten an.


3. Garantieumfang und -dauer


3.1 Garantieumfang


Aventon gewährt dem Erstkäufer sowie einem zulässigen Zweiterwerber (vgl. Abschnitt 2) eine zwei (2) jährige Herstellergarantie ab dem Erstkaufdatum auf Aventon-Produkte gegen Material- und Verarbeitungsfehler.
Voraussetzung ist, dass das Produkt neu bei einem autorisierten Partner oder unseren offiziellen Online-Shop erworben wurde. Die Garantie steht unter dem Vorbehalt, dass die Aventon-Produkte nicht-gewerblich sowie nicht-kommerziell, im normalen Rahmen und bestimmungsgemäß der jeweiligen Bedienungsanleitung und den von Aventon veröffentlichten Richtlinien genutzt werden.

Eine Registrierung ist keine Voraussetzung für die zweijährige Herstellergarantie.

 

Im Garantiefall umfasst die Garantie nach Wahl von Aventon:

  • Die Reparatur des betroffenen Produkts oder Bauteils,
  • den Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder Bauteil oder
  • den Austausch durch ein vergleichbares Nachfolgemodell, sofern das ursprüngliche Produkt nicht mehr verfügbar ist.

Aventon behält sich vor die Garantieleistungen auf das Land zu beschränken, in welchen es gekauft wurde.

Die Garantie gilt ausschließlich für Herstellungs- und Materialfehler. Sie umfasst nicht Folgen aus normaler Abnutzung oder Verschleiß, siehe für mehr Details Abschnitt 5.


3.2. Erweiterte Rahmengarantie


Für den Fahrradrahmen gewährt Aventon eine erweiterte Rahmen-Garantie, sofern das
Fahrradeinnerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Kaufdatum registriert wird.
  • Erweiterte Rahmen-Garantie („lebenslange Garantie“):
    Bei Registrierung des Fahrrads innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum gewährt Aventon eine lebenslange Garantie im Sinne der technischen Nutzungsdauer des Rahmens.
    Die technische Nutzungsdauer wird auf maximal zehn (10) Jahre ab Kaufdatum begrenzt.

Die Garantiebestimmungen sind unter folgenden Voraussetzungen auf Zweitkäufer übertragbar (vgl. Abschnitt 2).

  • der Zweitkäufer kann Originalkaufbeleg vorweisen
  • das Fahrrad wurde vom Erstkäufer innerhalb von 30 Tagen registriert

Die erweiterte Rahmen-Garantiefrist richtet sich stets nach dem ursprünglichen Kaufdatum.


3.3 Komponenten und Ausstattungsteile der Marke Aventon

  • Zwei (2) Jahre ab Kaufdatum

3.4 Batterie (E-Bikes)

  • Zwei (2) Jahre ab Kaufdatum oder
  • bis zu 500 vollständige Ladezyklen, je nachdem, was zuerst eintritt.

Garantiert wird eine Ladekapazität von 75 % nach 500 Ladezyklen verglichen mit dem jeweiligen Ausgangswert.

4. Garantieleistung

Im Garantiefall erfolgt nach Wahl von Aventon eine Reparatur oder ein Austausch, vgl. Abschnitt 3.1.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Aventon über.

Die Übernahme von Arbeits- und Transportkosten ist grundsätzlich nicht Bestandteil der
Garantieleistungen.

Aventon behält sich vor, nach freiem Ermessen und im Einzelfall Arbeitszeitkosten für die Instandsetzung nach vorheriger Rücksprache mit dem Garantienehmer zu übernehmen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Ein Anspruch auf ein Neuprodukt, ein Leih- oder Ersatzprodukt während der Ausführung der Garantieleistung besteht nicht.

5. Garantieausschlüsse

Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:

  • Der Ersatz jeglicher Schäden im Fall von Unfall, Sturz, Überlastung oder unsachgemäße Nutzung
  • Der Ersatz jeglicher Schäden bei unsachgemäßer Montage, nicht autorisierte Änderungen,
    Korrosion, Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Pflege/Reinigungsmittel
  • Jeglicher Ersatz für normale bzw. übliche Abnutzung der Produkte sowie der Ersatz von Verschleißteilen wie:
    • Reifen & Schläuche
    • Bremsscheiben, Bremsbeläge & Felgenbremsflanken
    • Ketten, Ritzel, Dichtungen, Lager & Zahnräder des Antriebs
    • Lenkergriffe
    • Nabenfreiläufe und Freilauf Sperrklinken
    • Brems-, Schaltzug und dessen Ummantelungen
    • Bewegliche Teile aus Gummi
  • Der Ersatz für rein kosmetische Schäden (z. B. Kratzer, Lack Abplatzer), es sei denn sie beinträchtigen die Funktion des Produkts
  • Der Ersatz jeglicher Folgeschäden wie Nutzungsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Mietkosten oder Verdienstausfälle
  • Der Ersatz von Schäden die darauf basieren, dass Wartung und Service nicht gemäß der in der Anleitung enthaltenen Anweisungen und Intervallen durchgeführt wurde.
Diese Garantie gilt ausschließlich für die private, nicht-kommerzielle Nutzung der Produkte im normalen Rahmen, gemäß ihrer jeweiligen Zweckbestimmung und gemäß der jeweiligen Bedienungsanleitung und den von Aventon veröffentlichten Richtlinien, siehe schon Abschnitt 3.1.

Entsprechend erlischt diese Garantie, wenn das Produkt:
  • für gewerbliche Zwecke (z. B. in Verleihflotten, bei Kurierdiensten) genutzt wird oder
  • Belastungen ausgesetzt werden, die über das übliche Maß oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehen, bspw. wenn das Produkt bei Rennveranstaltungen, Wettbewerben, Stunts oder akrobatische Fahrübungen verwendet wird.

Ausgenommen sind Drittanbieter-Komponenten wie Schaltung, Bremsen oder Federung. Für diese Teile gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die entsprechenden Garantieinformationen wurden dem Produkt beigelegt, und Ansprüche sind direkt beim Drittanbieter geltend zu machen.

Die Ausschlüsse dieses Abschnitts lassen gesetzliche Ansprüche unberührt.

6. Vorgehensweise im Garantiefall

  1. Der Garantiefall ist mit Kaufnachweis (Rechnung, Quittung) über einen Aventon Partner oder direkt der Ride Aventon Germany GmbH über das auf der Webseite verfügbare Kontaktformular zu melden. Die Meldung beinhaltet Fotos des Schadens sowie die Erläuterung des Schadenshergangs.
  2. Die Anfrage wird von Aventon geprüft.
  3. Mögliche Rückfragen an den Kunden bezüglich des Sachverhalts können folgen.
  4. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt Reparatur oder Austausch.
  5. Ablehnungen werden in Textform geteilt.